Rechtliche Informationen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Definitionen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben folgende Begriffe die angeführte Bedeutung:
- «brienzla» / «wir»: brienzla, Inhaber Markus Röthlin, Hauptstrasse 178, 3855 Brienz, Schweiz.
- «Kunde» / «Sie»: Jede natürliche oder juristische Person, die eine Leistung von brienzla in Anspruch nimmt oder anfragt.
- «Leistung»: Die von brienzla angebotenen Fahrzeuglackpflegedienste gemäss Abschnitt 3.
- «Auftrag»: Die schriftlich oder mündlich vereinbarte Einzelleistung oder Leistungskombination.
- «Fahrzeug»: Das vom Kunden zur Behandlung übergebene Kraftfahrzeug.
- «AGB»: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung.
2. Geltungsbereich und Annahme
Diese AGB gelten für alle Leistungen von brienzla gegenüber Privatkunden und gewerblichen Kunden. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden sind nur verbindlich, wenn brienzla diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Mit der Auftragserteilung – schriftlich, mündlich oder durch Übergabe des Fahrzeugs – anerkennt der Kunde diese AGB. Die Inanspruchnahme der Leistungen setzt ein Mindestalter von 18 Jahren voraus.
3. Leistungen
brienzla bietet folgende Leistungen an:
- Touch up Lacknacharbeit Stein und Kratzer: Gezielte Reparatur einzelner Lackschäden durch Steinschlag oder Kratzer, inkl. Farbabstimmung, schichtweiser Applikation und Verfeinerungsschliff. Richtpreis ab CHF 290, Dauer ca. halber Arbeitstag.
- Ferienauto Vorbereitung Sommer: Gründliche Dekontamination, Verfeinerung, Lackversiegelung, Glasfinish, Radversiegelung und Pflegeset. Richtpreis CHF 420, Dauer 1 Arbeitstag.
- Privatsammlung Mehrtagesservice: Jährlicher Pflegeservice für Fahrzeugsammlungen, inkl. Inspektion, Wäsche, Lackbewertung und Verfeinerung. Preis nach Vereinbarung ab CHF 1'020 pro Jahresvereinbarung.
Der endgültige Leistungsumfang und Preis werden vor Arbeitsbeginn im Rahmen eines Befundgesprächs festgelegt und schriftlich bestätigt.
4. Auftragsabschluss und Befundgespräch
Ein Auftrag kommt zustande, wenn brienzla eine schriftliche Auftragsbestätigung ausgestellt hat oder wenn die Leistung nach einem gemeinsamen Befundgespräch mündlich vereinbart wurde.
Vor Arbeitsbeginn führt brienzla eine dokumentierte Zustandsaufnahme des Fahrzeugs durch. Abweichungen vom schriftlich bestätigten Umfang werden dem Kunden mitgeteilt, bevor zusätzliche Arbeiten ausgeführt werden. Kostensteigerungen werden nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden durchgeführt.
5. Pflichten des Kunden
- Der Kunde übergibt das Fahrzeug mit vollständigen und korrekten Angaben zur Fahrzeugfarbe, Baujahr und bekannten Vorschäden.
- Der Kunde stellt sicher, dass er berechtigt ist, das Fahrzeug zur Bearbeitung zu übergeben (Eigentümer oder bevollmächtigte Person).
- Der Kunde holt das Fahrzeug zum vereinbarten Termin ab. Bei verspäteter Abholung kann brienzla eine angemessene Standgebühr verrechnen.
- Der Kunde teilt vor der Übergabe bekannte Schäden, laufende Versicherungsansprüche oder relevante Vorbehandlungen mit.
- Während laufender Arbeiten nimmt der Kunde keine eigenmächtigen Eingriffe am Fahrzeug vor.
6. Preise und Zahlung
Preise
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und sind Endpreise inkl. MWST, sofern nicht anders angegeben. Die auf der Website angegebenen Preise sind Richtpreise; der verbindliche Preis ergibt sich aus dem schriftlichen Kostenvoranschlag nach dem Befundgespräch.
Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind zahlbar bei Fahrzeugübergabe oder innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung. Akzeptierte Zahlungsmittel: Barzahlung, Banküberweisung, TWINT. Kreditkartenzahlung nach Absprache.
Mängelrüge und Nachbesserung
Reklamationen bezüglich der ausgeführten Arbeiten sind innerhalb von 5 Werktagen nach Fahrzeugübergabe schriftlich mitzuteilen. brienzla ist berechtigt und verpflichtet, gerügte Mängel innerhalb angemessener Frist nachzubessern.
Kein Rücktrittsrecht für Verbraucher bei persönlicher Übergabe
Da Leistungen individuell auf das jeweilige Fahrzeug zugeschnitten sind und nach persönlicher Befundaufnahme ausgeführt werden, besteht nach Arbeitsbeginn kein Widerrufsrecht. Der Konsumentenschutz nach schweizerischem OR bleibt unberührt.
7. Leistungsausführung
brienzla führt alle Arbeiten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Fachbetriebs aus. Termindaten sind Richtwerte; Verzögerungen aufgrund unvorhergesehener Befunde oder Lieferengpässe werden dem Kunden umgehend mitgeteilt.
brienzla arbeitet ausschliesslich im eigenen Atelier in Brienz oder – beim Privatsammlungs-Mehrtagesservice – am vereinbarten Lagerort. Eine Weitergabe von Fahrzeugen an Drittbetriebe ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden findet nicht statt.
Das Fahrzeug bleibt während der gesamten Bearbeitungszeit im Betriebsgelände von brienzla, sofern nicht anders vereinbart. Für Schäden, die durch höhere Gewalt (Sturm, Hagel, etc.) am Fahrzeug entstehen, haftet brienzla nur im Rahmen des Abschnitts 9.
8. Geistiges Eigentum
Alle Inhalte dieser Website – Texte, Bilder, Logos, Grafiken, Strukturen – sind Eigentum von brienzla oder lizenziert. Eine Vervielfältigung, Verbreitung oder gewerbliche Nutzung ohne schriftliche Zustimmung ist nicht gestattet.
Fotos, die brienzla von behandelten Fahrzeugen zu Referenzzwecken anfertigt, werden nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden veröffentlicht.
9. Haftung
brienzla haftet für Schäden am Fahrzeug, die nachweislich durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
Für Vorschäden, die bei der Befundaufnahme dokumentiert wurden, sowie für Schäden, die auf unvollständigen oder falschen Angaben des Kunden beruhen, übernimmt brienzla keine Haftung.
Höhere Gewalt
Bei ausserordentlichen Ereignissen (Naturkatastrophen, Pandemie, behördliche Anordnungen), die die Leistungserbringung verunmöglichen, entfällt die Haftung von brienzla für Verzögerungen oder Nichterfüllung.
10. Freistellung
Der Kunde stellt brienzla von Ansprüchen Dritter frei, die aus falschen Angaben des Kunden über das Fahrzeug, fehlende Verfügungsberechtigung oder unsachgemässe Nachbehandlung nach Fahrzeugrückgabe resultieren.
11. Auftragsrücktritt und Stornierung
Der Kunde kann einen Auftrag bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei stornieren. Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen ohne Ankündigung kann brienzla einen Ausfallersatz von bis zu 50 % des vereinbarten Preises in Rechnung stellen.
brienzla kann einen Auftrag zurücktreten, wenn die Befundaufnahme ergibt, dass die Ausführung fachlich nicht vertretbar ist oder das Fahrzeug in einem Zustand übergeben wird, der einen sicheren Betrieb des Ateliers gefährdet.
Der Jahresvertrag für den Privatsammlung-Mehrtagesservice kann von beiden Seiten mit einer Frist von 60 Tagen zum Ende des Vertragsjahres schriftlich gekündigt werden.
12. Streitbeilegung
Anwendbares Recht
Diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen brienzla und dem Kunden unterstehen schweizerischem Recht, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Interlaken, Kanton Bern, Schweiz. brienzla ist berechtigt, den Kunden an seinem Wohnsitz- oder Geschäftssitz zu betreiben.
Schlichtung
Bei Streitigkeiten aus Konsumentenverträgen können Kunden die Schlichtungsstelle für Konsumentenstreitigkeiten oder die Schlichtungsstelle des Kantons Bern anrufen. brienzla ist bereit, Streitigkeiten im Rahmen eines informellen Gesprächs beizulegen, bevor ein formelles Verfahren eingeleitet wird.
13. Allgemeine Bestimmungen
- Gesamtvereinbarung: Diese AGB bilden zusammen mit der schriftlichen Auftragsbestätigung die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien.
- Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
- Verzicht: Das Unterlassen der Geltendmachung eines Rechts stellt keinen Verzicht auf dieses Recht dar.
- Abtretung: Rechte und Pflichten aus diesen AGB können vom Kunden nicht ohne schriftliche Zustimmung von brienzla abgetreten werden.
- Mitteilungen: Rechtlich relevante Mitteilungen sind schriftlich (Brief oder E-Mail mit Empfangsbestätigung) zu erstatten.
14. Änderungen dieser AGB
brienzla behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Geänderte AGB werden auf dieser Website veröffentlicht und gelten ab dem angegebenen Gültigkeitsdatum. Bestehende Aufträge werden nach den AGB abgewickelt, die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültig waren.
15. Kontakt für rechtliche Anfragen
Hauptstrasse 178, 3855 Brienz, Schweiz
E-Mail: [email protected]
Telefon: +41 33 952 47 28